Gutachten

Ein Schwerpunkt der Arbeit im Kirchenrechtlichen Institut war von Anfang an die gutachtliche Beratung kirchlicher Behörden und Amtsstellen. In vielen Fällen wurden die erstatteten Gutachten als Abhandlungen veröffentlicht, andere in Sammelbänden abgedruckt. Schon ein flüchtiger Blick über die Gutachtensbände läßt erkennen, wie sehr sich der Charakter der Institutstätigkeit verändert hat. Nach dem Zusammenbruch wurden alle grundsätzlichen Fragen neu hin und her gewendet und beantwortet. Die Unsicherheit in der Sowjetischen Besatzungszone gab zusätzlichen Anlaß, herkömmliche Fragestellungen zu überdenken. Das gleiche gilt für Baulasten, welche durch die Zerstörung der deutschen Städte eine ungeahnte Bedeutung bekommen sollten. All dies spiegelt sich insbesondere in dem ersten der Gutachtensbände wider, der Gutachten der Jahre 1946-1969 enthält.

Wie im Staat wurde auch die kirchliche Arbeit bürokratischer, und die Mitbestimmungsmechanismen begannen zu greifen. Dadurch wurden die Fragestellungen positivistischer, weniger grundsätzlich, vielfach Fleißaufgaben. Auch dies spiegelt sich in den weiteren Gutachtensbänden. Freilich bieten Kirchenrecht und Staatskirchenrecht immer interessante Gesichtspunkte und bedürfen oft einer historischen Grundlegung, die im Staats- und Verwaltungsrecht heute ebenso selten geworden ist wie im Positivismus des katholischen Kirchenrechts. Die glückliche Wiedervereinigung Deutschlands hat übrigens abermals zu einem Schub solcher Aufarbeitung herkömmlich unbezweifelter Rechtsfragen geführt, weil Fragen der Baulast, der Staatsleistungen, des Patronats, des kirchlichen und weltlichen Stiftungsrechts in der zerstörten Rechtslandschaft der früheren DDR mit ungebremster Vehemenz über Landeskirchenämter und Staatskanzleien niederprasselten. Die Kirchenverträge haben viele dieser Fragen geregelt.


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Publikationsdatum dieser Seite: 29.04.2024 08:59