Rechtsquellennachweis

Das Kirchenrechtliche Institut erstellt ferner eine jährliche Rechtsquellennachweisung für das deutsche evangelische Kirchenrecht und das deutsche Staatskirchenrecht. Sie erscheint in der Regel jeweils als Nr. 8 im August erscheinende Rechtsquellennachweisung für das deutsche evangelische Kirchenrecht. Sie enthält eine Übersicht der wichtigen kirchlichen Rechtsnormen im Bereich der EKD (früher auch des BEKDDR) sowie kirchlich einschlägiger staatlicher Rechtsnormen.

Zuerst erschien die Rechtsquellennachweisung für das deutsche evangelische Kirchenrecht und das deutsche Staatskirchenrecht 1945-1949, ABl. EKD 1950, S. 129 ff.; weitere Fundstellen der Rechtsquellennachweisung bis 1963 in ABl. EKD 1964, S. 201. Seitdem erscheint die Rechtsquellennachweisung fortlaufend jährlich (Heft 8 des ABl. EKD).


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Publikationsdatum dieser Seite: 19.01.2024 09:19