Über uns
Das Institut und seine Mitarbeitenden

Das Institut und seine Mitarbeitenden
Das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wurde auf Initiative von Prof. D. Dr. Rudolf Smend durch Beschluß des Rates der EKD vom 14. Dezember 1945 in Göttingen gegründet. Der Standort Göttingen ergab sich durch den Umstand, dass Smend hier wohnte, Stadt, Universität und Universitätsbibliothek unzerstört waren.
Am 27. Mai 1994 wurde die Ordnung des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland im Amtsblatt der EKD veröffentlicht (ABl. EKD 1994, S. 252). Diese Ordnung aktualisiert die Aufgaben und die Organisation des bereits 1945 gegründeten Kirchenrechtlichen Instituts.

Die Bibliothek des Kirchenrechtlichen Instituts ist eine Präsenzbibliothek von etwa 5.000 Bänden. Sie umfasst das gesamte evangelische Kirchenrecht und Staatskirchenrecht unter Einschluss der historischen Literatur hierzu. Auswahlweise ist auch das katholische Kirchenrecht vertreten.
Unsere Ansprechpartner*innen stehen Ihnen persönlich zur Verfügung

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